Rechtliche Beratung

Vorsorgevollmacht  |  › Ehrenamt 

Der Ablauf des Betreuungsverfahrens ist gesetzlich geregelt. 

Ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist, entscheidet das Betreuungsgericht nach einem ärztlichen Gutachten. 

Betreuer*innen handeln nur in vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Das können beispielsweise die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge oder die Wohnungsangelegenheiten sein. Die rechtliche Betreuung hat unterstützenden Charakter. Die betreute Person bleibt geschäftsfähig.

Das Amtsgericht berät und kontrolliert den*die Betreuer*in. Viele Rechtsgeschäfte können nur mit Genehmigung des Gerichts getätigt werden, wie bspw. die Kündigung der Mietwohnung.

Die Betreuungsvereine

Caritas-Betreuungsverein Mainz e. V.
Emrichruhstraße 33
55120 Mainz
Tel: 0 61 31 / 61 84 56
Fax: 0 61 31 / 61 84 58
btv@caritas-mz.de
www.caritas-betreuungsverein-mainz.de

Betreuungsverein Eigenleben e.V.
Albinistraße 14
55116 Mainz
Tel: 0 61 31 / 96 15 92
Fax: 0 61 31 / 96 15 16
info@eigenleben-mainz.de
www.eigenleben-mainz.de

Betreuungsvereine Lebenshilfe Mainz e.V.
Kurt-Schumacherstr. 41 B
55124 Mainz
Tel: 0 61 31 / 4 99 62 34
Fax: 0 61 31 / 33 70 07
btv@btv-lebenshilfe.de
www.btv-lebenshilfe.de

Paritätischer Betreuungsverein
Rheinland-Pfalz e. V.
Drechslerweg 25
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 9 50 25-03/-04
info@paritaetischer-btv.de
www.paritaetischer-btv.de

SBB Betreuungsverein
Kaiserstraße 67
55116 Mainz
Tel: 0 61 31 / 8 84 72 11-6/-7
Fax: 0 61 31 / 9 05 21 50
btv@sbb-mainz.de
www.sbb-mainz.de

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